Sicherheitsfachkraft

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind die Beratung und Unterstützung der Geschäfts- und Betriebsleitung, der Sicherheitsvertrauensperson (SVP), der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den nachstehenden Bereichen:

  • In allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz – gemeinsam mit Arbeitnehmerinnen, SVP, Belegschaftsorganen und Arbeitsmediziner
  • Ermittlung und Untersuchung von Arbeits- und Beinaheunfällen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
  • Umsetzen der Ergonomie am Arbeitsplatz (z.B. Gestalten von Bildschirmarbeitsplätzen usw.)
  • Beratung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter bzgl. Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz
  • Unterweisung und Information über Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz, sowie Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung derselben

 Baukoordination

  • Überwachung und Beratung zur Baustellensicherheit gem. BauKG